Aigner: Erhöhung der Einkommensgrenzen in der Wohnraumförderung
München, 04.05.2018Erhöhung der Einkommensgrenzen in der Wohnraumförderung - Bayerns Bauministerin Ilse Aigner: Wir unterstützen mehr Menschen bei Miete und Eigenheim
+++ Gute Nachrichten von Bayerns Bauministerin Ilse Aigner für alle Menschen, die sich wegen geringem Einkommen bisher keine Mietwohnung oder eigene vier Wände leisten konnten. Durch eine Gesetzesänderung gibt es ab sofort Fördermittel für mehr Menschen in Bayern. Gerade für junge Familien sieht die Bauministerin darin eine große Chance. „Wir haben die Einkommensgrenzen in der Wohnraumförderung erhöht und erreichen damit mehr Menschen, die sich ein neues Zuhause wünschen. So stellen wir sicher, dass in Zukunft wieder mehr Haushalte in Bayern die Chance auf eine bezahlbare Mietwohnung oder ein Eigenheim haben“, so Aigner heute. +++
Für eine Familie mit einem Kind steigt beispielsweise die gesetzliche Einkommenshöchstgrenze von bisher 36.500 Euro auf 45.500 Euro. Letzteres entspricht einem höchstmöglichen Jahresbruttoeinkommen von rund 67.270 Euro.
Aigner: „Wohnen ist ein Grundbedürfnis des Menschen. Gerade in den Ballungsräumen haben allerdings inzwischen nicht nur Geringverdiener erhebliche Probleme, bezahlbaren Wohnraum zu finden. Mit der Anhebung der Einkommensgrenzen wirken wir dieser Entwicklung entgegen und geben insbesondere jungen Familien die Chance, von der Wohnraumförderung zu profitieren.“ Das Gesetz enthält außerdem eine Verordnungsermächtigung, die es dem Bauministerium erlaubt, auch die Einkommensgrenzen für bereits in der Vergangenheit gebundenen Wohnraum anzuheben. „Wir wollen das so schnell wie möglich anwenden, damit auch der sozial gebundene Mietwohnungsbestand wieder für mehr Haushalte zur Verfügung steht.“ Unterstützung sieht Aigner hierbei auch von den Wohnungsverbänden.
Das entsprechende Gesetz zur Änderung des Bayerischen Wohnraumförderungsgesetzes und des Bayerischen Wohnungsbindungsgesetzes trat mit dem 01.05.2018 in Kraft. Anlass für die Gesetzesänderung war, dass aufgrund der Einkommensentwicklungen in den letzten Jahren immer weniger bayerische Haushalte in den Kreis der für die Wohnraumförderung Berechtigten fielen.