Förderprogramme der Städtebauförderung in Bayern
Der Freistaat Bayern, der Bund und die Europäische Union stellen in verschiedenen Städtebauförderungsprogrammen Finanzhilfen für die städtebauliche Erneuerung bereit. Mit diesen Programmen werden jeweils unterschiedliche Ziele verfolgt.
Im Jahr 2020 fand eine umfassende Neustrukturierung zur Vereinfachung und Weiterentwicklung der Bund-Länder-Städtebauförderung statt. Ab 2020 konzentriert sich die Förderung auf drei, statt bislang sechs Programme unter Beibehaltung der bisherigen Förderschwerpunkte und -ziele.
Weitere Informationen zu den einzelnen Förderprogrammen der Städtebauförderung in Bayern finden Sie hier.
Bayerisches Städtebauförderungsprogramm
Mit dem Bayerischen Städtebauförderungsprogramm werden vor allem kleinere Gemeinden im ländlichen Raum bei der Aktivierung und Stärkung ihrer Ortskerne unterstützt. Ein besonderer Förderschwerpunkt des Programms ist es, durch Innenentwicklung und Flächenrecycling Flächen zu schonen. Die Förderinitiativen „Innen statt Außen“ und „Flächenentsiegelung“ werden ebenfalls im Rahmen des Bayerischen Städtebauförderungsprogramms umgesetzt.
Bund-Länder-Programm Lebendige Zentren
Zentrales Ziel des Programms Lebendige Zentren – Erhalt und Entwicklung der Orts- und Stadtkerne ist es, die Stadt- und Ortsmitten zu bewahren und zu attraktiven und identitätsstiftenden Standorten für Wohnen, Arbeiten, Wirtschaft und Kultur zu entwickeln. Mit seinem integrierten Ansatz zielt das Programm auf die Bewältigung der Herausforderungen von Innenstädten, Stadtteilzentren und Ortskernen, die durch Funktionsverluste, Gebäudeleerstände und abnehmende Nutzungsintensitäten bedroht sind.
Bund-Länder-Programm Sozialer Zusammenhalt
Das Ziel des Städtebauförderungsprogramms Sozialer Zusammenhalt – Zusammenleben im Quartier gemeinsam gestalten ist die Stabilisierung und Aufwertung städtebaulich, wirtschaftlich und sozial benachteiligter und strukturschwacher Stadt- und Ortsteile. Das Programm bündelt die Aktivitäten einer sozialen Stadtentwicklung und zeichnet sich vor allem durch seinen interdisziplinären Ansatz aus.
Bund-Länder-Programm Wachstum und nachhaltige Erneuerung
Der Leitgedanke des Städtebauförderungsprogramms Wachstum und nachhaltige Erneuerung – Lebenswerte Quartiere gestalten ist es, die Stadt- und Ortskerne bei der Bewältigung von demografischen und wirtschaftlichen Herausforderungen im Bereich der Stadterneuerung und Stadtentwicklung zu unterstützen. Mit dem Programm wird dabei das Ziel verfolgt, Gebiete, die von erheblichen städtebaulichen Funktionsverlusten und Strukturveränderungen betroffen sind, zu lebenswerten Quartieren zu befördern.
Investitionspakt zur Förderung von Sportstätten
Sportstätten sind nicht nur Orte zur sportlichen Bewegung, sondern auch Orte des sozialen Miteinanders für alle Bürgerinnen und Bürger. Zentrales Ziel des neuen Investitionspaktes Sportstätten von Bund und Ländern ist daher neben der Förderung der Gesundheit der Bevölkerung insbesondere die Schaffung von Orten zur Stärkung des gesellschaftlichen Zusammenhalts und der sozialen Integration aller Bürgerinnen und Bürger in den Städten, Märkten und Gemeinden.
Investitionspakt Soziale Integration im Quartier
Ziel des Investitionspakts Soziale Integration im Quartier ist die Stärkung der sozialen Integration und des gesellschaftlichen Zusammenhalts in den Städten und Gemeinden, um allen Bevölkerungsgruppen die Teilhabe am öffentlichen Leben ermöglichen zu können. Mit dem Investitionspakt sollen Gemeinbedarfs- und Folgeeinrichtungen dergestalt qualifiziert werden, dass sie zu Orten der sozialen Integration und des sozialen Zusammenhalts werden.
EU-Strukturfondsförderung
Besonders strukturwirksame Maßnahmen der städtebaulichen Erneuerung werden auch mit Mitteln der Europäischen Union im Rahmen des Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE) unterstützt. Die EU-Strukturfondsförderung stellt eine wichtige Säule der Städtebauförderung mit verschiedenen Programmschwerpunkten zur nachhaltigen Entwicklung funktionaler Räume dar.
Hochwasserhilfen 2021
Die Starkregen- und Hochwasserereignisse im Juli 2021 haben in mehreren Landkreisen und kreisfreien Städten des Freistaats Bayern erhebliche Schäden verursacht. Die Hilfsmaßnahmen für die Betroffenen dieser Katastrophen werden aus dem nationalen Fonds „Aufbauhilfe 2021“ finanziert. Hierzu wird nach Abstimmung mit dem Bund auch ein Programm zur Wiederherstellung der Infrastruktur in den betroffenen Gemeinden Bayerns aufgelegt.