Sozialer Zusammenhalt
Das Ziel des Städtebauförderungsprogramms "Sozialer Zusammenhalt – Zusammenleben im Quartier gemeinsam gestalten" ist die Stabilisierung und Aufwertung städtebaulich, wirtschaftlich und sozial benachteiligter und strukturschwacher Stadt- und Ortsteile. Das Programm bündelt die Aktivitäten einer sozialen Stadtentwicklung und zeichnet sich vor allem durch seinen interdisziplinären Ansatz aus. Dabei werden bauliche Investitionen der Stadterneuerung mit Maßnahmen zur Verbesserung der Lebensbedingungen im Fördergebiet verknüpft.
Die Finanzhilfen werden dabei für städtebauliche Gesamtmaßnahmen zur Erhöhung der Wohn- und Lebensqualität und Nutzungsvielfalt, zur Verbesserung der sozialen Infrastruktur, zur Stärkung des Zusammenhalts in der Nachbarschaft und zur Integration aller Bevölkerungsgruppen eingesetzt.
Engagement der Bürgerinnen und Bürger vor Ort
Im Sinne einer ganzheitlichen Perspektive sollen bereits vor Ort tätige Akteure und bestehende oder geplante Projekte in die Förderung einbezogen werden, um durch eine Abstimmung vor Ort die Kräfte zu bündeln. Neben geförderten Maßnahmen sollen für ergänzende Maßnahmen Kooperationen mit Dritten vereinbart werden. Zudem ist ein Ziel, Strukturen für eine langfristige Verstetigung erfolgreicher Maßnahmen über den Förderzeitraum hinaus zu schaffen. Große Bedeutung kommt hierbei dem Quartiersmanagement vor Ort, der Mobilisierung von Teilhabe und ehrenamtlichem Engagement sowie der Einrichtung eines Quartiersfonds zu.
Programmschwerpunkte können zum Beispiel sein:
- Verbesserung der Wohn- und Lebensverhältnisse, z.B. durch Aufwertung und Anpassung des Wohnumfeldes und des öffentlichen Raumes
- Aufwertung der sozialen Infrastruktur z.B. Unterstützung von Einrichtungen und Angeboten für Bildung, Kultur, Gesundheit und Sport
- Verbesserung von Integration und Inklusion
- Einbindung und Motivierung der Bewohnerinnen und Bewohner durch Quartiersmanagement und Quartiersfonds
Weitere Informationen: Bund-Länder-Städtebauförderungsprogramm Sozialer Zusammenhalt 2023 – Maßnahmenliste.