Investitionspakt zur Förderung von Sportstätten
Sportstätten sind nicht nur Orte zur sportlichen Bewegung, sondern auch Orte des sozialen Miteinanders für alle Bürgerinnen und Bürger. Zentrales Ziel des Investitionspaktes Sportstätten von Bund und Ländern ist daher neben der Förderung der Gesundheit der Bevölkerung insbesondere die Schaffung von Orten zur Stärkung des gesellschaftlichen Zusammenhalts und der sozialen Integration aller Bürgerinnen und Bürger in den Städten, Märkten und Gemeinden.
Der Investitionspakt ergänzt die Städtebauförderung und unterstützt bayerische Städte, Märkte und Gemeinden bei einer zukunftsfähigen und nachhaltigen Entwicklung, denn ausreichend verfügbare und baulich gut ausgestattete Sportstätten sind Teil der Daseinsvorsorge. Besondere Berücksichtigung sollen die Belange des Umwelt- und Klimaschutzes sowie der Barrierefreiheit finden.
Schwerpunktmäßig sind die bauliche Sanierung und der Ausbau von Sportstätten förderfähig, die primär einer breiten Öffentlichkeit offenstehen. Hierzu zählen vor allem kommunale Sportstätten für den Breitensport.
Zu den Förderkriterien des Investitionspaktes zählt insbesondere auch der Bezug zu einem städtebaulichen Erneuerungsgebiet. Analog zur Städtebauförderung sollen die Maßnahmen in ein integriertes städtebauliches Entwicklungskonzept mit konzeptionellen Aussagen zu den Sportstätten eingebettet sein.
Weitere Informationen: Investitionspakt zur Förderung von Sportstätten 2022 - Maßnahmenliste.