Norikusbucht am Wöhrder See in Nürnberg
© Hackl Hofmann Landschaftsarchitekten

Klimaschutz und Klimaanpassung – Grüne und blaue Infrastruktur

Die Verbesserung, Aufwertung und Vernetzung von Grün- und Erholungsflächen in den Städten und Gemeinden sind in der Städtebauförderung programmübergreifende Förderschwerpunkte. Durch mehr Grün in den Städten und Gemeinden entstehen gesunde und lebenswerte Orte, die insbesondere der Steigerung der Lebens- und Wohnqualität für die Bürgerinnen und Bürger, der Verbesserung des Stadtklimas und der Verbesserung der Artenvielfalt dienen.

Seit 2020 sind Maßnahmen des Klimaschutzes bzw. zur Anpassung an den Klimawandel, insbesondere durch die Verbesserung der grünen Infrastruktur programmübergreifende Fördervoraussetzungen bei den Bund-Länder-Städtebauförderungsprogrammen, wodurch das Thema Stadtgrün noch weiter an Bedeutung gewonnen hat.

Die Finanzhilfen sind im Rahmen städtebaulicher Erneuerungsmaßnahmen bestimmt für Maßnahmen zur Schaffung, zum Erhalt, zur Erweiterung und zur Vernetzung von Grünflächen und Freiräumen, zur Bodenentsiegelung, zum Flächenrecycling, zur Erhöhung der Biodiversität und die Begrünung von Bauwerksflächen. Neben den Maßnahmen an öffentlich zugänglichen Flächen können in der Städtebauförderung auch private Maßnahmen zur Verbesserung des Stadtgrüns und der blauen Infrastruktur unterstützt werden.

Förderinitiative „Klima wandel(t) Innenstadt“ zur klimagerechten Innenentwicklung

In Gundelsheim wurde der Ortskern mit Baumdach und Sitzstufen am Leitenbach neu
gestaltet.
© Andreas Meichsner

Unsere bayerischen Kommunen stehen angesichts des Klimawandels vor enormen Herausforderungen. Einerseits gilt es entsprechend der politischen Klimaschutzziele den Klimawandel zu verlangsamen und andererseits ist eine Anpassung unserer Siedlungsstrukturen an die Folgen der Klimaveränderungen erforderlich. Mit der Förderinitiative „Klima wandel(t) Innenstadt“ zur klimagerechten Innenentwicklung unterstützen wir daher ganz gezielt unsere bayerischen Städte, Märkte und Gemeinden, diese Herausforderungen anzugehen.

 

Es sollen Projekte in Erneuerungsgebieten angestoßen werden, die ganzheitliche, innovative Strategien umsetzen. Mit einem verbesserten Fördersatz von 80 bis maximal 90 Prozent der förderfähigen Ausgaben werden attraktive Anreize für Maßnahmen zur klimagerechten Innenentwicklung geschaffen.

zum Informationsflyer der Förderinitiative „Klima wandel(t) Innenstadt“
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Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Antworten auf häufig gestellte Fragen zur Förderinitiative „Klima wandel(t) Innenstadt“ der Städtebauförderung in Bayern (Stand: 25.04.2024):

1. Fördervoraussetzungen

Gibt es für die Förderinitiative „Klima wandel(t) Innenstadt“ eigene Richtlinien?

Können auch Gemeinden von der Förderinitiative profitieren, die bislang noch nicht in der Städtebauförderung bezuschusst wurden?

Ist ein abgegrenztes Fördergebiet erforderlich?

2. Gegenstand der Förderung

Sind andere Förderungen (z.B. KfW-Förderprogramm 444 „Natürlicher Klimaschutz in Kommunen“) vorrangig zur Städtebauförderung für Maßnahmen des Klimaschutzes und der Klimaanpassung zu nutzen?

Können sämtliche Kosten für die Neuaufstellung eines integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzepts (ISEK) mit dem erhöhten Fördersatz von 80 Prozent bzw. 90 Prozent gefördert werden oder gilt der erhöhte Fördersatz nur für die ISEK-Handlungsfelder zur klimagerechten Innenentwicklung?

Ist bei der Förderung von Konzepten für energetische Sanierungsmaßnahmen, von Klimastrategien und von Nahmobilitätskonzepten etc. die Beschränkung auf ein Quartier zwingend oder könnten die Konzepte das gesamte Erneuerungsgebiet bzw. das gesamte Gemeindegebiet umfassen?

Sind sowohl die Leistungen eines Klimamanagers als auch die eines Stadtplaners mit dem erhöhten Fördersatz von 80 Prozent bzw. 90 Prozent förderfähig?

Können neben Maßnahmen zur blauen und grünen Infrastruktur auch die damit im Zusammenhang erstellten Maßnahmen (wie z.B. neue Spiel- und Aufenthaltsangebote) mit dem erhöhten Fördersatz von 80 Prozent bzw. 90 Prozent unterstützt werden oder ist eine Kostentrennung erforderlich?

Was sind Maßnahmen der technischen Infrastruktur und des Wassermanagements in Verbindung mit dem Einsatz erneuerbarer Energien?

Wie erfolgt die Abgrenzung zu Gebäudesanierung/Gebäudeumfeld mit einer Regelförderung von 60 Prozent? Ist eine vorab durchgeführte Wirtschaftlichkeitsuntersuchung zur Nutzung der „grauen Energie“ und des Lebenszyklus Fördervoraussetzung für die Gewährung des erhöhten Fördersatzes?

Ist die Erweiterung eines bereits bestehenden Kommunalen Förderprogramms mit Maßnahmen zur klimagerechten Innenentwicklung möglich oder sollte ein eigenes Kommunales Förderprogramm hierfür angeboten werden?

Ist die Erweiterung eines bereits bestehenden Projektfonds mit Maßnahmen zur klimagerechten Innenentwicklung möglich oder sollte ein eigener Projektfonds hierfür angeboten werden?

3. Förderverfahren

Können während des laufenden Programmjahres neue Maßnahmen mit dem erhöhten Fördersatz bezuschusst werden, die nicht im Rahmen der Bedarfsanmeldung enthalten waren?

Ist mit den Fördermitteln der Förderinitiative eine Aufstockung des Fördersatzes von Maßnahmen in Bund-Länder-Programmen möglich?

Ist die Bewilligung einer Maßnahme im Rahmen der Förderinitiative „Klima wandel(t) Innenstadt“ möglich, auch wenn für diese Maßnahme bereits die Zustimmung zum vorzeitigen Maßnahmenbeginn in einem Bund-Länder-Programm erteilt wurde?

Beispielhafte Maßnahmen der Städtebauförderung zur Verbesserung der grünen und blauen Infrastruktur finden Sie unter Projekte.

Interessierte Gemeinden wenden sich zur Beratung an die zuständigen Bezirksregierungen.