Förderprogramme bis 2019
Hier finden Sie Informationen zu den bis 2019 aufgelegten Förderprogrammen.
Bund-Länder-Programm Soziale Stadt
Das Bund-Länder-Städtebauförderungsprogramm Soziale Stadt wird für städtebauliche Maßnahmen zur Stabilisierung und Aufwertung von Stadt- und Ortsteilen eingesetzt, die auf Grund der Zusammensetzung und wirtschaftlichen Situation der dort lebenden und arbeitenden Menschen erheblich benachteiligt sind. Es geht darum, die Wohnqualität zu erhöhen, die Nutzungsvielfalt zu steigern und die Generationengerechtigkeit zu verbessern, um zur Integration aller Bevölkerungsgruppen beizutragen.
Bund-Länder-Programm Stadtumbau
Brachflächen und leer stehende Gebäude sind Spuren der demografischen Entwicklung und des wirtschaftlichen Strukturwandels in den Städten und Gemeinden. Mit dem Bund-Länder-Städtebauförderungsprogramm Stadtumbau steht ein Förderinstrument zur Verfügung, um die mit dem Strukturwandel verbundenen städtebaulichen Probleme zu bewältigen und gezielt Impulse für neue Entwicklungen zu setzen.
Bund-Länder-Programm Aktive Stadt- und Ortsteilzentren
Das Programm Leben findet Innenstadt – Aktive Stadt- und Ortsteilzentren zielt auf privates Engagement und eine erhöhte Investitionstätigkeit in den bayerischen Stadt-, Orts- und Stadtteilzentren. Städte und Gemeinden arbeiten in öffentlich-privaten Kooperationen gemeinsam mit der örtlichen Wirtschaft, Immobilieneigentümern und Bürgern an der Aufwertung ihrer Stadt- und Ortszentren.
Bund-Länder-Programm Städtebaulicher Denkmalschutz
Die Dichte herausragender Ensembles ist in Bayern enorm hoch, die gewachsenen Zentren sind baukulturelle Kostbarkeiten, die sich über Jahrhunderte entwickelt haben. Diese städtebaulichen Qualitäten der historischen Städte, Märkte und Gemeinden sollen im Rahmen des städtebaulichen Denkmalschutzes gesichert und behutsam an aktuelle Lebensformen angepasst werden.
Bund-Länder-Programm Kleinere Städte und Gemeinden
Das Städtebauförderungsprogramm Kleinere Städte und Gemeinden unterstützt Gemeinden in strukturschwächeren ländlichen Räumen, die vom demographischen Wandel künftig besonders betroffen sind. Gerade dort soll die interkommunale Zusammenarbeit gefördert werden. Ziel dieses Programms ist, kleinere Städte und Gemeinden als Ankerpunkte zu stärken und eine bedarfsgerechte öffentliche Daseinsvorsorge in den Kommunen zu erhalten.
Bund-Länder-Programm Zukunft Stadtgrün
Mit dem Programm „Zukunft Stadtgrün“ werden Maßnahmen zur Verbesserung der grünen Infrastruktur unterstützt. Die Finanzhilfen sind bestimmt für städtebauliche Maßnahmen der Anlage, Sanierung bzw. Qualifizierung und Vernetzung öffentlich zugänglicher Grün- und Freiflächen als lebenswerte und gesunde Orte, die der Steigerung der Lebens- und Wohnqualität, der gesellschaftlichen Teilhabe, der Verbesserung des Stadtklimas und der Umweltgerechtigkeit dienen.
Kommunalinvestitionsprogramm
Der Bund hat mit dem Kommunalinvestitionsförderungsgesetz (KInvFG) vom 24. Juni 2015 ein Sondervermögen "Kommunalinvestitionsförderungsfonds" eingerichtet, aus dem Bayern 289,24 Millionen Euro zur Förderung von Investitionen finanzschwacher Kommunen erhält. Die Bayern zur Verfügung stehenden Mittel werden nach den Richtlinien zur Förderung von Investitionen finanzschwacher Kommunen in Bayern (KInvFR) für Maßnahmen der energetischen Sanierung kommunaler Gebäude und Einrichtungen sowie für städtebauliche Maßnahmen zum Abbau von Barrieren im öffentlichen Raum und städtebauliche Maßnahmen zur Revitalisierung von innerörtlichen Leerständen eingesetzt. Der Antragstellung ging ein Bewerbungsverfahren voraus. Gemeinden und Gemeindeverbände konnten sich bis zum 15. Februar 2016 bei den jeweiligen Bezirksregierungen um Aufnahme in das Förderprogramm bewerben.
Finanzhilfen für die vom Hochwasser betroffenen Gemeinden im Landkreis Rottal-Inn
In den betroffen Gemeinden im Landkreis Rottal-Inn mussten die durch das Hochwasser im Mai und Juni 2016 zerstörten Straßen, Wege, Plätze, Brücken, Parkflächen und Grünanlagen so schnell wie möglich wieder hergestellt und nutzbar gemacht werden. Auch durch das Hochwasser beschädigte Kindertagesstätten, Schulen, Krankenhäuser, Alten- und Pflegeheime galt es zügig zu sanieren. Weitere Informationen sind im Schreiben der Obersten Baubehörde vom 11. Juli 2016 enthalten. Förderanträge zur Wiederherstellung der geschädigten Infrastruktur konnten von den Kommunen bis zum 30. Juni 2019 eingereicht werden.