Interkommunale Zusammenarbeit
Viele Gemeinden im ländlichen Raum stehen angesichts der aktuellen wirtschaftsstrukturellen und demografischen Entwicklungen vor bisher nicht gekannten Herausforderungen. Besonders betroffen sind Gemeinden in dünn besiedelten Regionen, die sich mit Abwanderung oder massiven Verschiebungen der Altersstruktur konfrontiert sehen. Unübersehbare Spuren dieser Entwicklungen sind Wohnungs- und Gewerbeleerstände in den Ortskernen. Umsatzrückgänge im Einzelhandel oder Auslastungsprobleme für die Einrichtungen der medizinischen Versorgung sind die Folge.
Neben den klassischen Maßnahmen der Städtebauförderung zum Erhalt vitaler Ortskerne bieten sich überörtliche und interkommunale Kooperationen an, um die Daseinsvorsorge vor Ort zu sichern. Diese steigern die kommunale Handlungsfähigkeit. Gleichzeitig bleiben die Eigenständigkeit und die Identität der einzelnen Gemeinden erhalten. Erfahrungen aus zehn Jahren erfolgreicher Durchführung des Städtebauförderungsprogramms "Kleinere Städte und Gemeinden - überörtliche Zusammenarbeit und Netzwerke" (2010-2019) belegen dies.
Seit 2020 ist die Förderung der interkommunalen Zusammenarbeit in allen Programmen der Städtebauförderung möglich. Unter bestimmten Voraussetzungen kann in den Bund-Länder-Programmen ein Förderbonus für interkommunale Maßnahmen gewährt werden.
Die Initiative für eine interkommunale Zusammenarbeit sollte von den Gemeinden selbst ausgehen. Für die Gemeinden ist es daher wichtig, dass sie die Vorteile einer interkommunalen Zusammenarbeit erkennen. Das können rein wirtschaftliche Vorteile sein; das können aber auch Aspekte wie bessere Servicequalität, eine größere Attraktivität der Standorte oder der Erhalt von Kompetenzen sein.