EuGH Entscheidung zur Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI
München, 04.07.2019Honorardumping vermeiden - Qualität beim Öffentlichen Bauen gewährleisten
- Europäischer Gerichtshof kippt Regelung in der HOAI
- Bisherige Regelung bei Neuverträgen nicht mehr anwendbar
- Staatsbauverwaltung setzt sich in Berlin für schnelle Übergangsregelung ein
Der Europäische Gerichtshof (EUGH) hat im Vertragsverletzungsverfahren zur Honorarordnung der Architekten und Ingenieure (HOAI) heute entschieden und die Mindest- und Höchstsatzregelungen der HOAI für europarechtswidrig erklärt. Für die bayerische Staatsbauverwaltung bedeutet das, dass sie die bisherige Regelung ab sofort bei Neuverträgen nicht mehr anwenden darf. Um ein mögliches „Honorardumping“ zu vermeiden und nach wie vor ein hohes Maß an Qualität beim Öffentlichen Bauen zu gewährleisten, setzt sich der Freistaat Bayern beim Bund besonders dafür ein, die Neuregelung bestmöglich zu gestalten.
Die Bundesregierung beabsichtigt, für eine Übergangszeit in einem Erlass bundesweit zu regeln, wie bei Vergabe und Honorierung der Leistungen von Architekten und Ingenieuren vorgegangen werden kann. Bayerns Bauministerium wird als öffentlicher Auftraggeber für seinen Geschäftsbereich diese Regelungen übernehmen. Die Neuregelung soll so schnell wie möglich nach dem EuGH-Urteil vom 4. Juli 2019 veröffentlicht werden.
Die Staatsbauverwaltung ist ein wichtiger Auftraggeber für die Planerbranche. Der Freistaat vergibt jedes Jahr mehrere tausend Verträge an freiberuflich tätige Architekten und Ingenieure. Allein im Jahr 2018 nahm die Staatsbauverwaltung Architekten und Ingenieure für mehr als 400 Millionen Euro unter Vertrag.
Die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure regelt, wie die Arbeit von Architekten und Ingenieure in Deutschland vergütet wird. Die Europäische Kommission sah in der Vergütung allerdings eine Ungleichbehandlung von Architekten und Ingenieuren mit Sitz im Inland und hatte deshalb vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) gegen die Bundesrepublik Deutschland geklagt. Das Urteil ist zum heutigen 4. Juli 2019 rechtskräftig.
Siehe Urteil unter: http://curia.europa.eu/juris/document/document.jsf?text=&docid=215785&pageIndex=0&doclang=de&mode=lst&dir=&occ=first&part=1&cid=533857