Modernisierungsoffensive in Regionalzügen

München, 18.09.2019

Internetverbindung wird zum Standard in allen Regionalzügen in Bayern

  • Neue Fahrzeugflotte der Bayerischen Oberlandbahn ab 2020 mit WLAN unterwegs
  • Freistaat übernimmt Kosten für Nachrüstung
  • WLAN künftig Pflicht bei allen Neuausschreibungen im Regionalverkehr

 

Bayerns Verkehrsminister Dr. Hans Reichhart setzt sich für eine bessere Internetverbindung in bayerischen Zügen ein. Den Anfang macht die neue Fahrzeugflotte der Bayerischen Oberlandbahn (BOB), die ab 2020 zwischen München und Lenggries, Bayrischzell und Tegernsee verkehren wird. Die 25 neuen Züge werden vollständig mit WLAN ausgestattet. Für Verkehrsminister Reichhart ist das eine enorme Verbesserung für die Fahrgäste: „Die BOB ist künftig auf der Schiene und im Netz unterwegs. Die neuen Züge werden komfortabler, zuverlässiger und emissionsärmer als die bisherigen Züge der BOB. Die kostenlose Internetverbindung für alle Fahrgäste ist nun das i-Tüpfelchen. So machen wir Bahnfahren noch attraktiver!“

Die Bayerische Eisenbahngesellschaft (BEG), die den Schienenpersonennahverkehr in Bayern plant, finanziert und kontrolliert, hat die BOB beauftragt, im Rahmen der Flottenerneuerung auch die vollständige Hardwareausstattung für WLAN zu berücksichtigen. Die Kosten für die Ausrüstung in Höhe von etwa 25.000 bis 50.000 Euro pro Zug wird der Freistaat Bayern übernehmen: „Nach der erfolgten Vergabe der 5G-Frequenzen erwarten wir uns in den kommenden Jahren eine deutliche Verbesserung der Netzabdeckung auch entlang von Bahnstrecken. Es lohnt sich deshalb, schon jetzt in die Ausstattung der Züge zu investieren“, so Reichhart. „Die BOB hat uns im Gegenzug zugesagt, die Betriebskosten für die WLAN-Nutzung zu übernehmen.“

Voraussetzung für ein schnelles Internet in den Zügen des Schienenpersonennahverkehrs ist eine ausreichende Netzabdeckung entlang der Bahnstrecken. Hier sieht Reichhart die Mobilfunkanbieter in der Pflicht. Sobald diese Voraussetzung erfüllt ist, will Reichhart auf allen Zugverbindungen in Bayern eine Internetverbindung zur Verfügung stellen. Bei künftigen Neuausschreibungen von Verkehrsverträgen wird die BEG deshalb die Ausrüstung und den Betrieb von WLAN zum Pflichtbestandteil machen und diese Bedingung auch in die Fahrzeugstandards für Neu- und Gebrauchtfahrzeuge aufnehmen. Außerdem will die BEG bei Bestandsverträgen mit einer verbleibenden Laufzeit von mindestens fünf Jahren mit den jeweiligen Eisenbahnverkehrsunternehmen verhandeln. So sollen ähnlich wie im Fall der BOB die Kosten für die Nachrüstung zwischen Freistaat und Eisenbahnunternehmen aufgeteilt werden.