Bayerische Dombauhütten sind Immaterielles UNESCO-Kulturerbe

München, 19.02.2019

Bayerns Bauminister Dr. Hans Reichhart: Würdigung eines wichtigen Stücks Bayerischer Baukultur

  • Dombauhütten in Bamberg, Passau und Regensburg erhalten eine wichtige rund tausendjährige Tradition
  • Deutsche UNESCO-Kommission würdigt bald 100 Jahre lange Erhaltungsarbeit
  • Bewerbung auch für Immaterielles Kulturerbe der Menschheit

Die drei staatlichen Dombauhütten in Bamberg, Passau und Regensburg sind Immaterielles UNESCO-Kulturerbe. Die Deutsche UNESCO-Kommission hat die staatlichen Dombauhütten mit ihrer bald 100 Jahre langen Erhaltungsarbeit in das bundesweite Verzeichnis des Immateriellen Kulturerbes aufgenommen. Bayerns Bauminister Hans Reichhart freut sich über diese Würdigung: „In den heutigen Dombauhütten lebt die mittelalterliche Steinmetzkunst weiter. Mit viel handwerklichem Geschick und fachlichem Wissen sichern sie den Bestand ihrer Dome und damit ein wichtiges Stück Baukultur in Bayern. Ich freue mich, dass die UNESCO diese wertvolle Tradition anerkennt.“

Die Dombauhütten in Regensburg (1923 gegründet), Passau (1928 gegründet) und Bamberg (1929 gegründet) gehen auf frühe mittelalterliche Kirchenbauten zurück. Sie sichern den Bestand ihrer Dome, indem sie tradiertes Wissen mittelalterlicher Steinmetzkunst bewahren, Ausbildungs- und Vermittlungsarbeit leisten und sich mit Dombauhütten in ganz Europa vernetzen. Mit der Aufnahme in das deutsche Register Guter Praxisbeispiele der Erhaltung Immateriellen Kulturerbes würdigt die Deutsche UNESCO-Kommission diese Anstrengungen. Organisatorisch sind die Dombauhütten Teil der zum Bayerischen Bauministerium gehörenden Staatlichen Bauämter in Bamberg, Passau und Regensburg. Im Mai 2018 haben sie sich dem Aufnahmeverfahren der Bauhütten in Ulm, Köln und Freiburg zur Eintragung des Bauhüttenwesens bei der Deutschen UNESCO-Kommission angeschlossen. Gemeinsam mit anderen Ländern wollen sie das Dombauhüttenwesen darüber hinaus bei der UNESCO als Immaterielles Kulturerbe der Menschheit anerkennen lassen.

Zum Immateriellen Kulturerbe zählen nach dem 2003 verabschiedeten und von mehr als 170 Staaten unterzeichneten UNESCO-Übereinkommen zur Erhaltung des Immateriellen Kulturerbes mündliche überlieferte Traditionen und Ausdrucksformen, darstellende Künste, gesellschaftliche Bräuche, Rituale, Feste, Wissen und Bräuche in Bezug auf die Natur und das Universum und traditionelle Handwerkstechniken. Laut Deutscher UNESCO-Kommission spielen Menschen hierbei die Schlüsselrolle. Die oft nur mündlich tradierten Praktiken wirken identitätsstiftend und gemeinschaftsfördernd.

Weitere Informationen:

https://www.unesco.de/kultur-und-natur/immaterielles-kulturerbe/immaterielles-kulturerbe-deutschland/bundesweites-57