Wirtschaftliche Hilfen und Schutz vor Ansteckung
München, 11.05.2020Verkehrsministerium bleibt verlässlicher Partner der bayerischen Busunternehmen in der Corona-Krise
- ÖPNV schrittweise wieder im Normalbetrieb
- Gesundheitsschutz im Vordergrund
- Zahlreiche Maßnahmen des Verkehrsministeriums zur Unterstützung der bayerischen Busunternehmen
Die Einschränkungen im Zuge der Corona-Krise treffen die bayerischen Busunternehmen in besonderem Maße. Das Verkehrsministerium hat daher in den vergangenen Wochen ein Bündel von Maßnahmen zur Unterstützung der Branche umgesetzt. Verkehrsministerin Kerstin Schreyer: „Die bayerischen Busunternehmen leisten einen wichtigen Beitrag zur Aufrechterhaltung des öffentlichen Lebens in der derzeitigen Situation. Ich möchte ihnen versichern, dass ich mich auch weiterhin persönlich für ihre Belange und Anliegen stark machen werde.“
Auch während des bisherigen Höhepunktes der Pandemie haben die bayerischen Busunternehmen mit großem Einsatz mitgeholfen, den Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) in Bayern aufrecht zu erhalten. Umso wichtiger war es, dass die Verkehrsverbünde und -unternehmen schon frühzeitig Maßnahmen ergriffen haben, um die Infektionsgefahr für Fahrgäste und Personal zu minimieren. So ist zur Kontaktreduzierung beispielsweise in den meisten Bussen das Einsteigen an den vorderen Türen nicht mehr möglich.
Das Einhalten eines möglichst großen Abstandes zu anderen Menschen ist nach wie vor das beste Mittel, die Verbreitung des Virus zu begrenzen. Nachdem aufgrund des drastisch gesunkenen Fahrgastaufkommens das Angebot des ÖPNV in den ersten Wochen der Pandemie vielerorts auf ein Grundangebot reduziert wurde, wird im Zuge der schrittweisen Lockerungen der coronabedingten Einschränkungen des öffentlichen Lebens auch der ÖPNV wieder auf Normalbetrieb hochgefahren. Die seit 27. April geltende Verpflichtung, in öffentlichen Verkehrsmitteln Mund und Nase zu bedecken, soll für zusätzlichen Schutz von Fahrgästen und Personal sorgen.
„Die wirtschaftlichen Folgen der derzeitigen Krise werden uns noch lange verfolgen. Mir war daher wichtig, schon frühzeitig Maßnahmen zu ergreifen, die die finanziellen Einbußen für die Busunternehmen zumindest mindern können“, so Verkehrsministerin Schreyer. Das Verkehrsministerium hat daher bereits Mitte März die eigentlich erst im Juli fällige Abschlagszahlung für den Ausgleich im Ausbildungsverkehr zur Auszahlung freigegeben. Zwei Wochen später wurde auch die für November vorgesehene zweite Abschlagszahlung vorgezogen. Insgesamt konnten durch diese Entscheidungen Mittel in Höhe von 70 Millionen Euro vorzeitig zur Verfügung gestellt werden. Ebenfalls bereits im März vorgezogen wurde die Auszahlung der ÖPNV-Zuweisungen.
Auch die vom Verkehrsministerium Ende März eingerichtete „Verkehrsplattform Corona“ soll den Unternehmen Hilfe in schwierigen Zeiten bieten. Neben wichtigen Informationen, zum Beispiel zu notwendigen Maßnahmen für den Gesundheitsschutz, bietet die Plattform ein Netzwerk, über das sich die einzelnen Unternehmen aus der Verkehrsbranche etwa zu freien Kapazitäten austauschen können. Dies bietet die Chance, durch die Einschränkungen entstehende Umsatzeinbußen durch anderweitige Aufträge zumindest teilweise ausgleichen zu können. Trotzdem bleiben die Zeiten herausfordernd. „Ich bin mir bewusst, dass alle diese Maßnahmen neben den anderen bestehenden Förder- und Unterstützungsangeboten von Bund und Land die derzeitigen wirtschaftlichen Härten lindern, aber nicht gänzlich ausgleichen können. Umso wichtiger ist es mir, den guten Dialog mit den Busunternehmen fortzuführen, um auch weiterhin gemeinsam die notwendigen Maßnahmen frühzeitig ergreifen zu können“, so die Ministerin.