Wohnungsbauförderung

München, 21.07.2021

Bauministerin Kerstin Schreyer: Mehr Geld für Wohnplätze für Studierende

  • Neue Richtlinien zur Förderung von Wohnraum für Studierende
  • Fördermittel in 2021 für rund 900 bezahlbare Wohnplätze
  • Knapp 10.000 Wohnplätze für Studierende in den letzten zehn Jahren gefördert.

 

In den bayerischen Hochschulstädten gibt es einen hohen Bedarf an preiswertem Wohnraum für Studierende. Der Freistaat Bayern hat daher in den letzten zehn Jahren für den Bau und den Erhalt von bezahlbaren Wohnplätzen viel Geld in die Hand genommen: Für rund 10.000 geförderte Wohnplätze wurden Zuwendungen von rund 315 Millionen Euro ausgegeben. Allein für 2021 sind 38 Millionen Euro für die Förderung von Wohnraum für Studierende vorgesehen. Rückwirkend zum 1. Juli 2021 treten neue Förderrichtlinien in Kraft. Um trotz der steigenden Baukosten und gestiegenen Anforderungen weiterhin bezahlbaren Wohnraum für Studierende zu schaffen und zu erhalten wurden die Fördersätze pro Wohnplatz erhöht.

Bayerns Bauministerin Kerstin Schreyer freut sich über die Förderung: „Mir ist der Wohnungsbau für Studentinnen und Studenten sehr wichtig. Beim Thema Studieren hat man zwar immer gleich die Verbindung zu Lehre und Forschung – die Studenten brauchen aber auch ein Dach über dem Kopf und mir ist hier auch die Gemeinschaft wichtig. Begegnung entsteht nicht nur in Vorlesungen, sondern gerade in einem Wohnheim: Da kommen die jungen Leute zusammen. Daher müssen wir dranbleiben und bezahlbaren Wohnraum schaffen.“

Eine wesentliche Änderung bei der Neufassung der Richtlinien zur Förderung von Wohnraum für Studierende ist die Anhebung des Förderhöchstbetrages um 25 Prozent. Damit steigt. die Förderung je Wohnplatz von 32.000 Euro auf bis zu 40.000 Euro. Neu hinzugekommen ist auch die Möglichkeit, die Förderung bei besonders nachhaltigen, ökologischen Maßnahmen um bis zu 5 Prozentpunkte zu erhöhen.

Wichtiger Hinweis für alle Antragssteller: Zuwendungen aus dem Programm können nur im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel bewilligt werden, ein Rechtsanspruch darauf besteht nicht. Zuwendungsanträge können daher unter Umständen wegen Überzeichnung des Förderprogramms nicht bewilligt werden. Eine Übersicht über die Förderung von Wohnraum für Studierende und die aktuell geltenden Richtlinien finden Sie hier: Förderung von Wohnraum für Studierende - Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr (bayern.de)