Ausbauplan für Staatsstraßen

München, 25.07.2022

Ausbauplan für Staatsstraßen wird weitergeführt und neu bewertet - Auswirkungen auf Anwohner, Umwelt, Raum und Verkehr als neuer Maßstab

  • Ministerrat beschließt Weiterführung des Ausbauplans
  • Neue Bewertungsmatrix für mehr Anwohner- und Umweltfreundlichkeit
  • Bayerische Staatsstraßen reichen einmal von München nach Peking und zurück

 

Der Ministerrat hat den Weg für die Weiterführung des 7. Ausbauplans für Bayerns Staatsstraßen freigemacht. Die Bewertung der einzelnen Projekte wird dabei künftig anders ablaufen. Bayerns Verkehrsminister Christian Bernreiter: „Der derzeit gültige Ausbauplan ist bereits über zehn Jahre alt und enthält sage und schreibe 666 Projekte, die bislang nach Dringlichkeit gelistet waren. Inzwischen haben Kriterien wie Naturschutz, Artenschutz, Flächensparen und Klimaschutz mehr Gewicht bekommen und wir wollen, dass diese bei der Prüfung von Straßenbaumaßnahmen entsprechend berücksichtigt werden. Dazu haben wir ein Bewertungssystem erstellt, das statt Dringlichkeit künftig die Auswirkungen auf Anwohner, Umwelt, Raum und Verkehr als Maßstab nimmt.“

Im Gegensatz zum Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen hat der Ausbauplan für die Staatsstraßen keine Gesetzeskraft. Als Rahmenplan der Staatsregierung stellt er jedoch einen bindenden Arbeitsauftrag für die Staatsbauverwaltung dar. Er legt fest, für welche Projekte in den kommenden Jahren die planerischen sowie rechtlichen Grundlagen für die bauliche Umsetzung zu schaffen sind. Dass es weiterhin Straßenbaumaßnahmen braucht, steht für Bernreiter außer Zweifel: „Im ländlichen Raum ist das Auto meist das wichtigste Verkehrsmittel. Für den täglichen Weg zur Arbeit, den Einkauf oder den Sonntagsausflug mit der Familie nutzen die meisten die Straße. Damit alle sicher ans Ziel kommen, brauchen wir ein gut ausgebautes und leistungsfähiges Straßennetz. Das gilt auch für den Öffentlichen Personennahverkehr, die Wirtschaft und den Warentransport.“

Was ändert sich beim künftigen Ausbauplan?

Künftig wird die Aufnahme neuer Projekte jederzeit möglich sein. Bisher war das nur bei einer Fortschreibung des Ausbauplans möglich. Zudem gibt es für die Projektbedeutung und die Realisierungschancen künftig eine Matrix, die Auswirkungen auf Anwohner, Umwelt, Raum und Verkehr gewichtet. Im Ergebnis der Bewertung wird eine Punktzahl ermittelt. Je höher diese Punktzahl ist, desto höher sind Projektbedeutung und Realisierungschancen. Für die Bewertung gibt es keinen Stichtag und es kann Neubewertungen geben, sollten sich die Rahmenbedingungen ändern. Der neue Ausbauplan wird also flexibler und agiler.

Alle Projekte, bei denen noch keine konkreten Planungen aufgenommen wurden, müssen neu auf ihre Umweltauswirkungen bewertet werden. Außerdem braucht es einen Wirtschaftlichkeitsnachweis für neue oder wesentlich geänderte Projekte. Auch wenn die Neubewertungen zeitaufwendig sind, soll es keine Verzögerungen geben. Vor allem Projekte in fortgeschrittenen Planungsstadien können ohne Einschränkungen weitergeführt werden. Die Bewertung aller anderen Projekte und deren künftige Realisierungschance kann erst beurteilt werden, wenn die Bewertungen der rund 250 noch anstehenden Projekte auf aktuellen Grundlagen erfolgt ist.

Die Gesamtlänge des Netzes der Staatsstraßen in Bayern beträgt rund 14.500 Kilometer. Das ist einmal die Strecke von München nach Peking und zurück. Im Haushalt sind für das Jahr 2022 insgesamt 350 Millionen Euro für den Bau von Staatsstraßen eingeplant. Davon sollen rund 200 Millionen Euro in die Erhaltung fließen.

Weitere Informationen zur Weiterführung des 7. Ausbauplans für die Staatsstraßen in Bayern finden Sie im Flyer im Anhang. Der Flyer ist Teil der Publikationsreihe „Mobilität und Verkehr in Bayern“, deren Titel Sie hier herunterladen können: Themenseite Verkehr und Mobilität - verkehrsträgerübergreifend - Publikationsshop der Bayerischen Staatsregierung (bayern.de)

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