Straßenbauförderung: Über 3,5 Millionen Euro für Oberstdorf

München, 07.12.2022

Finanzielle Unterstützung für Neubau der Lawinengalerie an der Birgsauer Straße

  • Alte Lawinengalerie durch Steinschlag beschädigt
  • Neubau schützt Straße, Geh- und Radweg
  • Freistaat fördert mit 80 Prozent

 

Der Markt Oberstdorf investiert in die Verbesserung der Verkehrsverhältnisse und erhält hierfür Unterstützung vom Freistaat Bayern. Für den Ersatzneubau der südlichen Lawinengalerie an der Birgsauer Straße hat Bayerns Verkehrsminister Christian Bernreiter jetzt eine Förderung des Freistaats Bayern zugesagt: „Die Straße verbindet Ortsteile im südlichsten Teil Deutschlands, die Fellhornbahn, die Skiflugschanze und das Langlaufstadion mit dem Hauptort Oberstdorf und dem überörtlichen Verkehrsnetz. Für die Verkehrssicherheit und den Tourismus ist es deswegen wichtig, die alte Lawinengalerie durch eine neue zu ersetzen. Hier unterstützen wir gerne und nehmen insgesamt über 3,5 Millionen Euro in die Hand.“

Bereits 2018 war die alte Lawinengalerie durch einen Steinschlag schwer beschädigt worden. Seither musste sie mit einem Schwerlastgerüst gestützt und jährlich saniert werden. Eine Prüfung hat 2020 aber gezeigt, dass das Bauwerk durch Risse und Betonabplatzungen in keinem guten Zustand und damit langfristig die Verkehrssicherheit gefährdet ist. Der Markt Oberstdorf hat sich deswegen entschieden, die Lawinengalerie durch einen Neubau zu ersetzen. Dadurch werden sowohl die Straße als auch der parallel verlaufende Geh- und Radweg, der demnächst auch durchgehend asphaltiert werden soll, besser vor Steinschlägen geschützt. Da die Birgsauer Straße die einzige Straßenverbindung im Stillachtal darstellt, läuft der Verkehr während der Bauarbeiten einspurig weiter. Die Arbeiten haben bereits im März 2022 begonnen und sollen im Frühjahr 2023 abgeschlossen sein. Die Gesamtkosten veranschlagt der Markt Oberstdorf mit 5,3 Millionen Euro. Den größten Teil davon übernimmt der Freistaat: Aus Mitteln des Bayerischen Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes (BayGVFG) und des Bayerischen Finanzausgleichgesetzes (BayFAG) fließen insgesamt rund 3,57 Millionen Euro, sodass die Förderung 80 Prozent der zuwendungsfähigen Baukosten entspricht.