Wohnraumförderung: Deutliche Erhöhung der Einkommensgrenzen
München, 28.08.2023Bauminister Bernreiter: "Wir unterstützen noch mehr Menschen bei Eigenheim und Miete"
- Anhebung der Einkommensgrenzen in der Wohnraumförderung um rund 25 Prozent
- Deutlich mehr Haushalte können Förderung beantragen
- Erhöhte Einkommensgrenzen gelten ab 1. September 2023
Gute Nachricht für alle, die sich wegen geringem Einkommen bisher keine angemessene Mietwohnung oder Wohneigentum leisten konnten. Der Freistaat hat das Wohnraumförderungsgesetz so geändert, dass es ab 1. September 2023 Fördermittel für mehr Haushalte in Bayern gibt. Bauminister Bernreiter sieht darin einen wichtigen Schritt. „Durch die Erhöhung der Einkommensgrenzen haben nun deutlich mehr Menschen die Möglichkeit, von einer staatlichen Förderung zu profitieren. So stellen wir sicher, dass die Haushalte in Bayern auch weiterhin die Chance auf ein bezahlbares Eigenheim oder eine erschwingliche Wohnung haben. Neben den zahlreichen Maßnahmen unseres Wohnbau-Boosters Bayern ist die Erhöhung der Einkommensgrenzen ein weiterer wichtiger Baustein, um mehr Menschen bezahlbaren Wohnraum zu ermöglichen.“
Durch die Anhebung der Einkommensgrenzen um rund 25 Prozent steigt beispielsweise die gesetzliche Einkommenshöchstgrenze für eine Familie mit einem Kind von bisher 45.500 Euro auf 57.100 Euro. Letzteres entspricht einem Jahresbruttoeinkommen von rund 81.600 Euro.
Der Freistaat Bayern fördert Haushalte beim Bau oder Erwerb ihres Eigenheims durch zinsgünstige Darlehen und Zuschüsse. Bei Erwerb eines Bestandsgebäudes wird zudem die Modernisierung und Instandsetzung gefördert.
Auch für die Mieter von sozialgebundenem Wohnraum in Mehrfamilienhäusern gibt es eine attraktive Förderung. Hier zahlt der Freistaat Zuschüsse zur Wohnkostenentlastung im Rahmen der sogenannten Einkommensorientierten Förderung.
Bernreiter: „Wir unterstützen mit der Anhebung gezielt Haushalte, die bisher zu viel verdienten, um von der staatlichen Förderung profitieren zu können, aber zu wenig, um selbst eine angemessene Wohnung oder ein Eigenheim bezahlen zu können.“
Die entsprechende Verordnung zur Änderung des Bayerischen Wohnraumförderungsgesetzes und der Durchführungsverordnung Wohnungsrecht tritt am 1. September 2023 in Kraft. Die Anhebung der Einkommensgrenzen gilt sowohl für Neuförderungen als auch für bereits in der Vergangenheit gebundenen Mietwohnraum. Anlass für die Änderung war, dass aufgrund der wirtschaftlichen Entwicklung immer weniger bayerische Haushalte in den Kreis der für die Wohnraumförderung Berechtigten fielen. Anträge auf Wohnraumförderung können regelmäßig bei der jeweiligen Kreisverwaltungsbehörde beziehungsweise kreisfreien Stadt gestellt werden.