Attraktive Anschlussfinanzierung der bayerischen Wohnraumförderung

München, 05.04.2023

Bayerns Bauminister Christian Bernreiter: "Wir ermöglichen längere Sozialbindungen für mehr bezahlbaren Wohnraum in Bayern"

  • 226 geförderte Wohnungen weiterhin bezahlbar
  • Freistaat verlängert gute Zinskonditionen bei Förderdarlehen
  • Wichtige Ergänzung zum Wohnbau-Booster Bayern

 

Bezahlbare Mieten langfristig gesichert! Der Freistaat Bayern bleibt auch in turbulenten Zeiten verlässlicher Partner bei der Finanzierung geförderter Wohnungen und bietet Bauherren attraktive Anschlussfinanzierungen. Seit einem Jahr können Eigentümer geförderter Mietwohnungen, die in den kommenden Jahren aus der Sozialbindung fallen würden, die guten Zinskonditionen im Rahmen der bayerischen Wohnraumförderung verlängern und so die Sozialbindung für 15 weitere Jahre erhalten. „Bayernweit konnten bereits bei 226 Wohneinheiten die Bindungen verlängert und damit erschwingliche Wohnungen für die Mieterinnen und Mieter erhalten werden“, zeigt sich Bayerns Bauminister Christian Bernreiter erfreut. „Aber auch für die Vermieter ist die attraktive Anschlussfinanzierung ein Gewinn.“

Seit 1. April 2022 werden den Eigentümerinnen und Eigentümern geförderter Mietwohnungen, die in den kommenden Jahren aus der Sozialbindung fallen würden, im Rahmen der bayerischen Wohnraumförderung attraktive Anschlussfinanzierungen angeboten. In diesen Fällen werden die guten Zinskonditionen der Förderdarlehen verlängert und die Sozialbindung bleibt für 15 weitere Jahre erhalten. Geförderter Mietwohnraum, bei dem die Sozialbindung ausläuft, steht zwar meist weiterhin als bezahlbarer Wohnraum zur Verfügung, allerdings entfällt der Mietzuschuss für die Bewohnerinnen und Bewohner. Mit der neuen Möglichkeit der Bindungsverlängerung profitieren die Mieterinnen und Mieter weiterhin von der am individuellen Einkommen orientierten Förderung.

Mit dem Wohnbau-Booster Bayern wurden bereits zu Beginn dieses Jahres die Möglichkeit und zusätzliche Anreize für längere Sozialbindungen von bis zu 55 Jahren geschaffen. Die Möglichkeit einer zusätzlichen Bindungsverlängerung ergänzt diese attraktiven Förderkonditionen: „Ich kann die Wohnungseigentümer im Freistaat nur ermuntern und aufrufen, von der Anschlussfinanzierung Gebrauch zu machen. Auch in den kommenden Jahren steht die Wohnraumförderung des Freistaates als verlässlicher Partner an Ihrer Seite. Wohnungen in der Förderung zu halten, schützt Mieterinnen und Mieter und schont Flächen – die verlängerte Sozialbindung ist daher doppelt nachhaltig“, so Bernreiter.