Stärkung des Radverkehrs in Bayern

München, 25.07.2024

Auf die Räder, fertig, los: Umsetzung des Bayerischen Radgesetzes in vollem Gange

  • Radgesetz seit einem Jahr in Kraft
  • Bau 1.500 km neuer Radwege schreitet voran
  • Günstiges Fahrradmitnahmeticket wird ab 1. August nochmals attraktiver



Der Sommer ist da und Wetter sowie Urlaubszeit machen Lust, verstärkt aufs Rad zu steigen. Damit viele Menschen das Fahrrad als nachhaltiges Verkehrsmittel nutzen, hat der Bayerische Landtag das Radgesetz verabschiedet, das vor einem Jahr am 1. August 2023 in Kraft getreten ist. „Mit dem Radgesetz stärken wir den Radverkehr auf allen Ebenen“, so Bayerns Verkehrsminister Christian Bernreiter. „Wir treiben die Umsetzung konsequent voran: Wir bauen neue Radwege, konzipieren ein durchgängiges Radnetz für Bayern und machen auch die Fahrradmitnahme in den Nahverkehrszügen im Freistaat attraktiver. Daneben unterstützen wir auch die Kommunen bei der Stärkung des Radverkehrs vor Ort. Gemeinsam mit den Kommunen wollen wir für den Radverkehr weiter kräftig in die Pedale treten.“


Ziel des Radgesetzes ist die Steigerung des Radverkehrsanteils am Gesamtverkehrsaufkommen. Damit mehr Leute auf das Fahrrad (um-) steigen, ist unter anderem eine gut ausgebaute und sichere Radverkehrsinfrastruktur erforderlich. Der Freistaat will deshalb zusammen mit den Kommunen bis Ende 2030 1.500 km neue Radwege bauen. Um dies zu erreichen, ist ein Zusammenwirken der Staatlichen Bauämter und der Städte, Gemeinden und Landkreise nötig. Der Start im Jahr 2023 verlief erfolgreich: Die Staatlichen Bauämter haben zusammen mit Landes- und Bundesmitteln und den Kommunen mit Unterstützung durch unsere Radwegförderprogramme sowie durch das Sonderprogramm „Stadt und Land“ des Bundes insgesamt rund 245 km Radwege in ganz Bayern neu gebaut. Grundlage für den Radwegebau an Bundes- und Staatsstraßen sind zukünftig Ausbaupläne für Radverbindungen. Diese werden ab 2025 die noch dieses Jahr laufenden Radwegebauprogramme 2020 bis 2024 ablösen.

Für Radschnellverbindungen hat der Freistaat bereits im Juni 2024 einen Ausbauplan vorgelegt. Der erste Teilabschnitt der Radschnellverbindung   München – Garching/Unterschleißheim wurde ebenfalls im Juni für den Verkehr freigegeben; weitere Verbindungen, zum Beispiel im Raum Nürnberg sind bereits in Bau. Um den Bau von Radschnellverbindungen an Bundes- und Staatsstraßen beziehungsweise in Gemeinden mit weniger als 25.000 Einwohnern voranzubringen, wurden an den Staatlichen Bauämtern Nürnberg und Freising eigene Abteilungen „Radwegebau“ eingerichtet. Diese sollen bei Bedarf auch über ihr Bauamtsgebiet hinaus die Umsetzung von Radschnellverbindungen unterstützen.

Mit dem Radnetz Bayern sollen durchgängige Radverbindungen im Freistaat geschaffen werden. Es besteht aus dem Alltagsnetz „Radverkehrsnetz Bayern“, das alle 2.056 Städte und Gemeinden möglichst durchgängig miteinander verbinden soll, und dem rund 9.000 Kilometer langen Freizeitnetz „Bayernnetz für Radler“. Der Netzentwurf für das Alltagsnetz wurde auf Landkreisebene mit den Kommunen und Staatlichen Bauämtern abgestimmt. Als nächstes steht die Befahrung zur Bestandsaufnahme an.

Der Freistaat fördert kommunale Radwegeprojekte und Fahrradabstellanlagen. Im Jahr 2023 wurden mehr als 4.000 Abstellplätze für Fahrräder an Haltestellen und Bahnhöfen gefördert – das sind fast 1000 mehr als im Jahr 2022. Mit den bewährten Förderungen aus dem Bayerischen Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz, dem Bayerischen Finanz­ausgleichs­­gesetz, der Radoffensive Klimaland Bayern und dem Sonderprogramm „Stadt und Land“ bieten der Freistaat und der Bund weiterhin attraktive Anreize für die Kommunen, Radwege zu bauen. Die Zentralstelle Radverkehr an der Landesbaudirektion Bayern unterstützt die Kommunen zudem durch ein Beratungsangebot. Darüber hinaus kann sie bei herausgehobenen interkommunalen Projekten die Koordinierung und Steuerung übernehmen.

Der Freistaat hat zusammen mit den Eisenbahnverkehrsunternehmen im Schienenpersonennahverkehr (SPNV) das Bayerische SPNV-Ticket Rad (BaSTi(R)) zum Startpreis von einem Euro pro Fahrt bereits im Rahmen einer ersten Pilotphase zum Fahrplanwechsel im Dezember 2023 eingeführt. Pünktlich zum Jahrestag des Radgesetzes kommen nun ab 1. August 2024 weitere Verbesserungen hinzu, indem das Ticket zu den Gültigkeitszeiten nun auch bei SPNV-Fahrten innerhalb von Verkehrsverbünden einsetzbar wird. Außerdem können Fahrgäste ab diesem Datum das BaSTi(R) auch auf der Strecke zwischen Lindau und Memmingen sowie in den Linien der Bayerischen Oberlandbahn von München nach Bayrischzell, Tegernsee und Lenggries verwenden.

Außerdem läuft die Gründung einer bayerischen Radallianz. Das Gremium wird aus wesentlichen Akteuren und Interessengruppen für den Radverkehr bestehen. Die erste Sitzung ist im Herbst geplant.