Bayern unterstützt marode Freibäder
Der Freistaat unterstützt die Kommunen bei der Sanierung maroder Freibäder. Der Erhalt der kommunalen Bäder ist die grundlegende Voraussetzung für den Erhalt der Schwimmfähigkeit von Kindern und Jugendlichen.
München, 6. Juni 2019 (stmb). Für eine Laufzeit von sechs Jahren stehen für das Förderprogramm insgesamt 120 Millionen Euro zur Verfügung. Die Kommunen können eine Unterstützung von bis zu 55 Prozent - entsprechend der jeweiligen Leistungsfähigkeit - erhalten. Im Durchschnitt werden wohl ca. 25 Prozent der Kosten übernommen werden.
Der Fokus der Förderung liegt auf der Schwimmfähigkeit von Kindern und Jugendlichen und damit auf dem Erhalt der kommunalen Bäder zu dem Zweck, dass Kinder schwimmen lernen können. Sauna- und Gastronomiebereiche sowie reine Sprung- oder Wellenbecken sind daher nicht förderfähig. Rückbauten und Flächenreduzierungen, die dazu beitragen, die Unterhaltungskosten zu senken, werden in die förderfähigen Maßnahmen mit aufgenommen.
Schwimmfähigkeit von Kindern und Jugendlichen erhalten
Bauminister Dr. Hans Reichhart: "Die Schwimmfähigkeit unserer Kinder ist uns besonders wichtig, deswegen unterstützen wir die Kommunen jetzt freiwillig mit einem wuchtigen Förderprogramm für Freibäder. Der Freistaat übernimmt bis zu 55 Prozent der Sanierungskosten von Schwimmbecken, Umkleiden und Technikbereichen. Interkommunale Lösungen wollen wir dabei besonders berücksichtigen."
In den nächsten Wochen werden Abstimmungen mit den kommunalen Spitzenverbänden stattfinden. Ziel ist es, dass die Richtlinien baldmöglich in Kraft gesetzt werden, so dass die Förderung der Maßnahmen beginnen kann.
2018 gab es in Bayern rund 860 kommunale Hallen- und Freibäder. Nach Angaben der Kommunen waren davon 446 öffentliche Bäder sanierungsbedürftig oder dringend sanierungsbedürftig. 55 Schwimmbädern drohte die Schließung. Der Mittelbedarf für die Sanierung von Freibädern wird bei rund 480 Millionen Euro gesehen.