Schwimmbadförderung: Kommunen können ab sofort Förderanträge stellen!
München, 17. Juli 2019 (stmb). Bayerns Bauminister Hans Reichhart hat heute den Startschuss für das neue Sonderprogramm Schwimmbadförderung gegeben. „Ein breites Angebot an kommunalen Bädern ist die grundlegende Voraussetzung dafür, dass Kinder und Jugendliche schwimmen lernen können. Außerdem werden sie auch von anderen Bevölkerungsgruppen gerne genutzt, um Sport zu treiben und sich zu entspannen“, so der Bauminister.
„Mit dem Sonderprogramm Schwimmbadförderung unterstützen wir deshalb die bayerischen Kommunen bei der Sanierung ihrer Bäder. 120 Millionen Euro stellen wir dafür in den kommenden sechs Jahren zur Verfügung. Die Kommunen können ab sofort ihre Förderanträge einreichen.“
Mit dem Sonderprogramm Schwimmbadförderung wird die Sanierung kommunaler Bäder unterstützt, die nicht in einem anderen staatlichen Programm förderfähig sind und in denen Schulschwimmen oder Schwimmkurse angeboten werden. Insbesondere Freibäder können so gefördert werden. Die Abwicklung des Programms wird den Bezirksregierungen übertragen.
120 Millionen Euro für den Erhalt der kommunalen Bäder
Die Förderung beträgt bis zu 55 Prozent der Sanierungskosten von Schwimmbecken, Umkleiden und Technikbereichen, je nach finanzieller Leistungsfähigkeit der jeweiligen Kommune. Bei einer Kommune mit durchschnittlicher Leistungsfähigkeit wird ein Viertel der förderfähigen Kosten übernommen. Interkommunale Lösungen werden besonders berücksichtigt. Auch Rückbauten und Flächenreduzierungen, die die Unterhaltskosten senken, werden gefördert, nicht aber Sauna- und Gastronomiebereiche oder reine Sprung- und Wellenbecken.