3G-Regel auch in Bahnen und Bussen
Der Bundesrat hat in seiner heutigen Sondersitzung dem Gesetz der Ampelfraktionen im Bundestag zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes zugestimmt. Danach wird die 3G-Regel auch in Bussen, S-Bahnen, U-Bahnen und Zügen gelten:
Die Fahrgäste, ausgenommen Schülerinnen und Schüler, müssen geimpft, genesen oder negativ getestet sein. Zeigen sie bei Kontrollen keinen Nachweis darüber vor, drohen Bußgelder. Weitere Informationen finden Sie hier.