ÖPNV-Rettungsschirm diese Woche im Bundestag und Bundesrat
Die Corona-Pandemie führt bei den Verkehrsunternehmen wegen gesunkener Fahrgastzahlen noch immer zu erheblichen Einnahmeausfällen. Damit das ÖPNV-Angebot aufrechterhalten werden kann, sollen die Mittel, mit denen der Bund die Länder bei der Finanzierung des ÖPNV unterstützt, im Jahr 2021 um eine Milliarde Euro erhöht werden. Der Bundestag will die dafür erforderliche Änderung des Regionalisierungsgesetzes in der Nacht vom 24. Juni auf den 25. Juni beschließen; ein paar Stunden später soll der Bundesrat in seiner letzten Sitzung vor der Sommerpause dem Gesetz zustimmen.
Auf der Tagesordnung des Bundesrates mit über 100 Vorlagen steht auch die Mantelverordnung, der der Bundesrat ebenfalls zustimmen muss. Mit der Mantelverordnung soll der seit langem angestrebte bundeseinheitliche Rechtsrahmen für Abbruchabfälle aus dem Baubereich, Bodenaushub, Aschen und Schlacken geschaffen werden. Geregelt werden die beiden wichtigsten Verwertungswege: die Aufbereitung und der nachfolgende Einbau als recycelte Ersatzbaustoffe z.B. beim Straßenbau sowie die Verfüllung von nicht recycelten mineralischen Abfällen in Kies- und Sandgruben sowie Tagebauen. In die überarbeitete Fassung der Verordnung hat die Bundesregierung die von Bayern geforderte Länderöffnungsklausel aufgenommen. Damit würde den Ländern die Möglichkeit einräumt, bewährte Regelungen zur Verfüllung von Abgrabungen und Tagebauen beizubehalten. Ob diese Fassung eine Stimmenmehrheit im Bundesrat erhält, wird die Sitzung am 25. Juni ergeben. Die gesamte Tageordnung und auch später die Ergebnisse der Sitzung können Sie hier einsehen.