Entschließung zum Heizkostenzuschussgesetz
München, 8. April 2022. Das Heizkostenzuschussgesetz hat heute den Bundesrat passiert. Zusätzlich fordert die Länderkammer von der Bundesregierung, für Haushalte mit geringem Einkommen über den einmaligen Heizkostenzuschuss hinaus eine langfristige Lösung zu finden.
Diese Entschließung geht auf einen Antrag Bayerns im Bundesratsverfahren zurück. Ziel der Initiative ist es, die steigenden Energiekosten dauerhaft und nachhaltig abzufedern. Auch die Klimakomponente im Wohngeld, welche im Koalitionsvertrag auf Bundesebene bereits enthalten ist, soll zügig umgesetzt werden, um insbesondere höhere Wohnkostenbelastungen nach energetischen Sanierungen abzubilden. Bayerns Bauminister Bernreiter: „Das Gesetz ist ein erster Ansatz, da viele Haushalte auf das Geld angewiesen sind. Der Heizkostenzuschuss darf aber keine einmalige Finanzspritze bleiben. Und beim Wohngeld muss endlich die angekündigte Klimakomponente umgesetzt werden. Hier muss jetzt der Bund schnell und unbürokratisch handeln!“
Bernreiter weiter: „Der im Gesetz vorgesehene einmalige Heizkostenzuschuss ist für Haushalte mit geringem Einkommen, insbesondere Wohngeldhaushalte, zwar ein erster wichtiger Schritt. Und es ist gut, dass unseren Forderungen, den Betrag zu verdoppeln, entsprochen worden ist. Ein einmaliger Betrag ist aber bei Weitem nicht ausreichend. Die steigenden Energiekosten stellen eine zunehmende Belastung, insbesondere für Haushalte mit geringem Einkommen, dar. Der Ukraine-Krieg führt zu einem weiteren, drastischen Anstieg der Energiekosten.“
Mit einer Klimakomponente im Wohngeld soll der Zugang von Haushalten mit geringem Einkommen zu Wohnungen mit höherem energetischem Standard unterstützt werden. Denn energetisch hochwertigere Wohnungen weisen in der Regel höhere Kaltmieten und geringere Heizkosten auf als nicht sanierte Wohnungen. Neben steigenden Energiepreisen erhöhen auch energetische Sanierungen die Wohnkostenbelastung.
Mit der Entschließung im Bundesrat wird die Bundesregierung zudem aufgefordert zu prüfen, wie die finanziellen Auswirkungen der dauerhaften Entlastungen vom Bund alleine getragen werden können.