Wohngeldreform nicht schnell vollziehbar
München, 23. November 2022. Am Freitag ist das Wohngeld-Plus-Gesetz im Bundesrat. Unter anderem wird eine dauerhafte Heizkostenkomponente wegen der stark gestiegenen Heizkosten eingeführt. Der Freistaat begrüßt die Verbesserungen, hält eine Umsetzung des Gesetzes ab 1. Januar 2023 aber für utopisch.
Bayern fordert daher deutliche Verfahrensvereinfachungen: "Bei dieser großen Reform wäre es unterlässlich gewesen, dass der Bund auf die Praxis hört und die Voraussetzungen dafür schafft, dass das Wohngeld schnell an die Berechtigten ausgezahlt werden kann", so Bayerns Bauminister Christian Bernreiter zur erwarteten Antragsflut.
Der Bundestag hat am 10. November 2022 das Wohngeld-Plus-Gesetz beschlossen, mit dem ab 1. Januar 2023 die Wohngeldleistungen verbessert und der Kreis der Wohngeldberechtigten von rund 600.000 auf rund 2 Millionen Haushalte ausgeweitet werden soll. "Der Bund vergisst hier völlig, dass eine Antragsbearbeitung und Auszahlung bei einer Verdreifachung der Empfängerhaushalte nicht mit dem bestehenden Personal zu stemmen ist. Auch die EDV-Programme müssen erst an die Neuerungen angepasst werden", so Bernreiter.
Um das Wohngeld rasch auszahlen zu können, haben sich Bayern und andere Länder daher für deutliche Vereinfachungen im Wohngeldrecht eingesetzt, etwa für eine einfachere Einkommensermittlung. Die Bundesregierung hat dies bislang weitgehend ignoriert.