Sitzung des Bundesrates am 16. Dezember 2022: Finanzierung des Öffentlichen Personennahverkehrs, erneuerbare Energien im Städtebaurecht und Datenaustausch im Bereich der kurzfristigen Vermietung von Unterkünften
Am 16. Dezember 2022 stimmt der Bundesrat über das vom Bundestag beschlossene Regionalisierungsgesetz ab. Das Gesetz sieht eine Erhöhung der Regionalisierungsmittel um insgesamt 1 Mrd. EUR im Jahr 2022 vor. Zudem sollen die Regionalisierungsmittel ab 2023 statt bislang um 1,8 Prozent um jährlich 3,0 Prozent dynamisiert werden.
Mit der Erhöhung der Regionalisierungsmittel sollen dem Öffentlichen Personennahverkehr notwendige finanzielle Mittel zur Verfügung gestellt werden, um die dortigen Preissteigerungen insbesondere infolge des Ukrainekrieges abzufedern.
Außerdem berät der Bundesrat über das Gesetz zur sofortigen Verbesserung der Rahmenbedingungen für die erneuerbaren Energien im Städtebaurecht. Mit diesem Gesetz sollen kurzfristig mehr Flächen für den Ausbau erneuerbarer Energien verfügbar gemacht werden. So wird ein ausdrücklicher Privilegierungstatbestand für Vorhaben zur Herstellung oder Speicherung von Wasserstoff geschaffen, die zu Windenergieanlagen hinzutreten und ermöglichen, dass Windenergieanlagen insbesondere bei Netzengpässen nicht abgeschaltet werden müssen, sondern der überschüssige Strom am Ort der Windenergieanlage zur Produktion von Wasserstoff genutzt werden kann. Weiterhin können die Länder künftig sogenannte Tagebaufolgeflächen insbesondere nach Beendigung der Braunkohleförderung grundsätzlich für die Belegung mit Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien öffnen.
Schließlich befasst sich der Bundesrat mit dem Verordnungsvorschlag der EU-Kommission über die Erhebung und den Austausch von Daten im Zusammenhang mit Dienstleistungen im Bereich der kurzfristigen Vermietung von Unterkünften. Dieser Verordnungsvorschlag verfolgt das Ziel, die Transparenz auf dem Markt der Kurzzeitvermietungen für die Mitgliedstaaten zu erhöhen, die Mitgliedstaaten durch verlässliche Daten zu angemessenen Regulierungen zu befähigen sowie Online-Plattformen und Gastgebern die Tätigkeit auf dem Markt zu erleichtern. Unter Kurzzeitvermietungen sind kurzzeitige Vermietungen möblierter Unterkünfte über Online-Plattformen wie beispielsweise AirBnB, Booking.com, Tripadvisor oder Expedia zu verstehen.
Die weiteren Tagesordnungspunkte der Bundesratssitzung und die Beschlüsse dazu finden Sie auf der Internetseite des Bundesrates.