Sitzung des Bundesrates am 12. Mai 2023: Vorgaben beim Einbau neuer Heizungen und Beschleunigung von Genehmigungen im Verkehrsbereich
Am 12. Mai 2023 befasst sich der Bundesrat mit der Änderung des Gebäudeenergiegesetzes. Der Gesetzentwurf des Bundesregierung verfolgt das Ziel, die Klimaneutralität des Gebäudesektors voranzubringen und die Abhängigkeit von fossilen Rohstoffen zu reduzieren.
So werden Vorgaben für neu einzubauende Heizungen sowie zur Erhöhung der Energieeffizienz im Gebäudesektor gemacht. Ab 2024 sollen Heizungsanlagen bei Einbau den Wärmebedarf zu mindestens 65 % aus erneuerbaren Energien oder unvermeidbarer Abwärme decken. Die Bayerische Staatsregierung, aber auch andere Länder bewerten den Gesetzentwurf der Bundesregierung kritisch. Davon zeugt die Vielzahl von Anträgen, die dazu in den Bundesrats-Ausschüssen gestellt wurden und über die ebenfalls in der Plenarsitzung abgestimmt wird.
Darüber hinaus beschäftigt sich das Bundesrats-Plenum mit dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Beschleunigung von Genehmigungsverfahren im Verkehrsbereich. Die Verfahrensdauer zur Planung und Genehmigung von Infrastrukturprojekten soll deutlich verkürzt werden. Bei dem Gesetzentwurf handelt es sich um ein Artikelgesetz, in dem Änderungen des Bundesfernstraßengesetzes, Fernstraßenausbaugesetzes, Allgemeinen Eisenbahngesetzes, Bundesschienenwegeausbaugesetzes, Bundeswasserstraßengesetzes, Luftverkehrsgesetzes, Wasserhaushaltsgesetzes, Infrastrukturgesellschaftserrichtungsgesetzes, des Investitionsgesetzes Kohleregionen und des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung vorgesehen sind. Die vielen Länderanträge der Bundesrats-Ausschüsse machen deutlich, dass von Länderseite noch Nachbesserungsbedarf gesehen wird.
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