Sitzung des Bundesrates am 15. Dezember 2023: Luftsicherheitsgebühren sowie Wärmeplanung inkl. Beschleunigung von Bebauungsplänen im Außenbereich
Am 15. Dezember 2023 steht die Änderung der Luftsicherheitsgebührenverordnung auf der Tagesordnung des Bundesrates. Von der Änderung umfasst sind eine Fülle von neuen Gebührentatbeständen für einzelne Amtshandlungen auf dem Gebiet der Luftsicherheit. Der Kernpunkt ist die Anhebung des seit mehr als 25 Jahren unveränderten Gebührenrahmens für die Kontrolle von Fluggästen. Bislang lag die Gebührenfestsetzung bei maximal 10 € pro kontrolliertem Passagier. Angesichts stark gestiegener Lohnkosten beim Personal der Sicherheitsfirmen und der Notwendigkeit der Einführung modernerer, aber auch wesentlich teurerer Sicherheitstechnik ist dieser Gebührenrahmen an den meisten deutschen Flughäfen nicht mehr auskömmlich.
Darüber hinaus befasst sich der Bundesrat mit dem Gesetz für die Wärmeplanung. Mit diesem Gesetz werden die Grundlagen für eine verbindliche und systematische Einführung einer flächendeckenden Wärmeplanung geschaffen, um zur Erreichung der Klimaschutzziele der Bundesregierung bis 2045 beizutragen. Gegenüber dem Gesetzentwurf sind in den Gesetzesbeschluss noch Änderungen und Ergänzungen u.a. zur Beschleunigung von Bebauungsplänen im Außenbereich aufgenommen worden: Vor dem Hintergrund der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts, wonach die Regelung des §13b BauGB europarechtswidrig ist, enthält das Gesetz die Streichung dieser Regelung sowie die Einführung einer „Reparaturvorschrift“ für laufende und bereits abgeschlossene §13b-Bebauungsplanverfahren.
Hier finden Sie die weiteren Tagesordnungspunkte der Bundesratssitzung und die Beschlüsse dazu.