Sitzung des Bundesrates am 17. Mai 2024: Konkurrenz zwischen Luftverkehr und Windenergie, straßenverkehrsrechtliche Vorschriften sowie Immissionskonflikte bei Wohnbauvorhaben
Auf der Tagesordnung des Bundesrates am 17. Mai 2024 steht auf Antrag des Freistaates Bayern ein Gesetzentwurf zur Änderung des Luftverkehrsgesetzes. Ziel der bayerischen Bundesratsinitiative ist es, das Konkurrenzverhältnis zwischen Windenergie und Luftverkehr für sachgerechte Abwägungen im Einzelfall zu öffnen. Das betrifft in besonderer Weise den militärischen Luftverkehr, bei dem auf Grund der sicherheitspolitischen Lage Flexibilität, Aufwuchsfähigkeit und Geheimhaltung gewahrt werden müssen. Wo die Sicherheit gewahrt bleibt, soll der Luftverkehr einen stärkeren Beitrag zur Nutzung von Windenergie leisten. Bislang räumt das maßgebliche Luftverkehrsgesetz (LuftVG) des Bundes den Belangen des Luftverkehrs pauschal den Vorrang ein. Das betrifft auch die Genehmigung von Windrädern durch die hierfür zuständigen lmmissionsschutzbehörden.
Darüber hinaus befasst sich der Bundesrat mit der Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften. Die EU-Kommission hat hinsichtlich der Zulassung von Kraftfahrzeugen in den letzten Jahren eine Vielzahl umweltrelevanter Verordnungsvorgaben erlassen, welche nur für typgenehmigte Fahrzeuge unmittelbar gelten. Mit der vorliegenden Verordnung sollen diese unionsrechtlichen Anforderungen auf Einzelgenehmigungen übertragen werden. Hierzu sind insbesondere Änderungen in der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) erforderlich. Darüber passt die Verordnung die Anforderungen an Fahrtenschreiber und Geschwindigkeitsbegrenzer an geändertes EU-Recht sowie den Stand der Technik an.
Schließlich wird im Bundesrat eine Entschließung Baden-Württembergs zur Einführung von Regelungen im Immissionsschutzrecht und Bauplanungsrecht zur Bewältigung von Immissionskonflikten vorgestellt und zur Beratung in die betroffenen Ausschüsse verwiesen. Hintergrund ist, dass Wohnbauvorhaben zur Innenentwicklung von Städten und Gemeinden mitunter dadurch erschwert werden, dass sich in unmittelbarer Umgebung bereits lärm- oder geruchsintensive Einrichtungen wie Gewerbe, Industrie oder landwirtschaftliche Betriebe befinden. Bei einer Wohnbebauung dürfen aber laut geltendem Bundesrecht gewisse Immissionswerte nicht überschritten werden. Mit der Entschließung wird die Bundesregierung aufgefordert, begrenzte Abweichungen im Einzelfall zu ermöglichen, um künftig auch an diesen Orten leichter Wohnraum schaffen zu können.
Auf der Internetseite des Bundesrates finden Sie die weiteren Tagesordnungspunkte der Bundesratssitzung und die Beschlüsse dazu.