Sitzung des Bundesrates am 27. September 2024: Bundesmittel für den ÖPNV sowie Fortschreibung des Wohngeldes
Mit dem Gesetzentwurf werden mehrere Änderungen im Regionalisierungsgesetz vorgenommen: Geschaffen wird eine rechtliche Grundlage, die eine gemeinsame Abrechnung der Ausgleichsbeträge in den Jahren 2023 bis 2025 ermöglicht. Zudem erfolgt aufgrund der notwendigen Konsolidierung des Bundeshaushalts ein Einbehalt eines Teilbetrages der Regionalisierungsmittel in Höhe von 350 Millionen Euro im Jahr 2025. Diese Mittel werden den Ländern unter bestimmten Bedingungen im Haushaltsjahr 2026 zusätzlich zur Verfügung gestellt. Darüber hinaus wird die bislang ausdrücklich normierte hälftige Beteiligung von Bund und Ländern an der Finanzierung des Deutschlandtickets gestrichen.
Der Bundesrat entscheidet in seiner Sitzung auch über die Zweite Verordnung zur Fortschreibung des Wohngeldes. Mit der Zweiten Verordnung soll das Wohngeld zum 1. Januar 2025 an die Miet- und Einkommensentwicklung angepasst werden. Für die Wohngeldhaushalte soll damit sichergestellt werden, dass das nach Wohnkosten verbleibende verfügbare Einkommen dieselbe reale Kaufkraft besitzt wie zum Zeitpunkt der Wohngeldreform zum 1. Januar 2023. Mit der Fortschreibung soll das Wohngeld der bisherigen Empfängerhaushalte im Durchschnitt im Jahr 2025 um 15 % und die Zahl der Empfängerhaushalte von 1,6 auf 1,9 Millionen steigen. Die Pflicht zur Fortschreibung des Wohngeldes ergibt sich aus dem Wohngeldgesetz.
Die weiteren Tagesordnungspunkte der Bundesratssitzung und die Beschlüsse dazu finden Sie unter Bundesrat - Tagesordnungen & Termine - 1047. Sitzung des Bundesrates.